FAQ: Insolvenz der Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft

Welche Gründe haben zur drohenden Zahlungsunfähigkeit geführt?

Die Insolvenz der Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft ist auf den Wegfall des Druckauftrags für die Böhme-Zeitung und den Heide-Kurier im Februar zurückzuführen. Dieser Druckauftrag hatte einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation des Unternehmens. Obwohl das Unternehmen verschiedene Initiativen ergriffen hat, um neue Druckaufträge zu akquirieren, war es nicht in der Lage, ausreichend Aufträge zu generieren, um die entstandene Lücke zu füllen. Dadurch konnte das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen und musste ein Insolvenzverfahren einleiten.

Was bedeutet "vorläufiges Insolvenzverfahren" und was passiert als nächstes?

Das vorläufige Insolvenzverfahren bedeutet, dass das Gericht die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens festgestellt hat und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Als nächstes wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für ein reguläres Insolvenzverfahren vorliegt.

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Mitarbeiter?

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch Insolvenzgeld gesichert, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich bemühen, den Geschäftsbetrieb weiterzuführen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Bleibt der Geschäftsbetrieb weiterhin bestehen?

Der vorläufige Insolvenzverwalter arbeitet daran, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und eine übertragende Sanierung anzustreben. Insbesondere der Bereich Logistik und Zeitungszustellung soll weiterhin wie gewohnt fortgeführt werden.

Was passiert mit den laufenden Aufträgen und Verpflichtungen?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird entscheiden, wie mit den laufenden Aufträgen und Verpflichtungen umgegangen wird. Möglicherweise müssen Verträge gekündigt oder angepasst werden.

Was bedeutet eine übertragende Sanierung?

Bei einer übertragenden Sanierung werden die Ressourcen und Mitarbeiter des insolventen Unternehmens an ein anderes Unternehmen übertragen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dadurch können Arbeitsplätze erhalten und die Geschäftstätigkeit fortgesetzt werden.

Was ist mit den Gläubigern des Unternehmens?

Die Gläubiger werden im Rahmen des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen anmelden können. Es wird dann geprüft, ob und in welchem Umfang diese befriedigt werden können.

Wie lange wird das Insolvenzverfahren voraussichtlich dauern?

Die Dauer des Insolvenzverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht genau vorhersagen. Es kann mehrere Monate bis Jahre dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Kann das Unternehmen gerettet werden?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich bemühen, das Unternehmen zu sanieren und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Es besteht eine Chance, dass das Unternehmen gerettet und Arbeitsplätze erhalten werden können.

Wie werden die Mitarbeiter informiert und welche Unterstützung erhalten sie?

Die Mitarbeiter werden regelmäßig über den Verlauf der Insolvenz informiert. Ihnen wird zugesichert, dass sie weiterhin ihre Löhne erhalten und dass alle Bemühungen unternommen werden, um ihre Arbeitsplätze zu erhalten.

Besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen von einem Investor übernommen wird?

Ja, eine übertragende Sanierung beinhaltet in der Regel die Übertragung des insolventen Unternehmens an einen Investor oder ein anderes Unternehmen, um den Betrieb fortzuführen. Gespräche mit potenziellen Investoren und weiteren Gesellschaftern wurden bereits geführt.

Wer ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und wie ist er zu erreichen?

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft wurde Rechtsanwalt Tim F. Gätcke bestellt. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Wurde die Zahlung von Inselvenzgeld zugesichert?

Ja, die Zahlung von Insolvenzgeld wurde zugestimmt. Die Bundesagentur für Arbeit hat dem Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer der Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG für den Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.05.2024 gemäß § 170 Abs. 4 SGB III zugestimmt. Die Zustimmung bezieht sich auf die tatsächlichen Insolvenzgeldansprüche der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Insolvenzgeld zu erhalten?

Um Insolvenzgeld zu erhalten, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Zudem ist es wichtig, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Beantragung des Insolvenzgeldes muss innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses erfolgen.

Wie wird das Insolvenzgeld berechnet?

Das Insolvenzgeld wird in der Regel in Höhe des Nettolohns gezahlt, der den Mitarbeitern während des Insolvenzzeitraums zustehen würde. Dabei wird das Bruttoarbeitsentgelt, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze, um die gesetzlichen Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge reduziert. Es wird auch der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt.